Zahlreiche Anleger und Sparer nutzen im Privatkundenbereich bereits seit Langem die Option, über offene Fonds in Immobilien, Anleihen oder Aktien Geld anzulegen. Wer hingegen ein wenig mehr Geldmittel zur Verfügung hat und darüber hinaus häufig noch etwas renditestärker anlegen will, dem stehen im Bereich der Fonds auch die sogenannten geschlossenen Fonds zur Auswahl. Auch wenn die Geldanlage in offene Fonds und in geschlossene Fonds einigermaßen gleichartig klingen mag, so können dennoch eine Reihe von Differenzen zwischen den zwei Anlageformen festgestellt werden.
Geschlossene Fonds werden vielmals auch als geschlossene Beteiligungen bezeichnet, da sich der Anleger mit seinen finanzeillen Mitteln an einem festgelegten Projekt bzw. an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Ebenso wie es eine Vielzahl verschiedene Arten von offenen Fonds gibt, so werden auch mehrere Arten von geschlossenen Fonds unterschieden.
Die wesentlichen Eigenschaften von geschlossenen Fond-Beteiligungen
geschlossene Beteiligungen zeichnen sich durch spezielle Eigenschaften und Merkmale aus. Eine dieser Eigenschaften ist zum Beispiel, dass der Anleger sein Kapital immer längerfristig investiert. Darüber hinaus kann über das investierte Kapital keineswegs jederzeit verfügt werden.
So ist die erstmalige Zurückgabe der erworbenen Anteile in den meisten Fällen frühstens fünf Jahre nach dem Kauf möglich. Wer dennoch im Voraus schon Finanzielle Mittel benötigt, dem bleibt grundsätzlich nur die Option, die Anteilsscheine über den sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen. Die Laufzeit der geschlossenen Fonds-Beteiligungen richtet sich vor allem nach der Art der Beteiligungen und und liegt meistens zwischen sieben und fünfzehn Jahren.
Zu den wesentlichen Merkmalen der geschlossenen Fonds gehört auch, dass der Investor stets eine gewisse Mindestsumme anlegen muss. Während Anteile an offenen Fonds oft schon für 50 Euro erwerbbar sind, betragen die Mindestanlagesummen bei den geschlossenen Fonds-Beteiligungen meist 10.000 oder 20.000 Euro.
Sicherheit und Verdienstspanne bei den geschlossenen Beteiligungen
Ein Großteil der Anlageexperten empfehlen die Anlage in geschlossene Fonds nur solchen Geldgebern, die eine gewisse Risikobereitschaft haben. Der Grund dafür ist vor allem, dass es bei den geschlossenen Beteiligungen gewissermaßen keine Streuung des Risikos gibt. So investiert beispielsweise ein Flugzeugfonds oftmals nur in ein einziges Flugzeug oder ein Windparkfonds in einen großen Windpark. Sollte dann dieses ausgewählte Projekt fehlschlagen, kann im schlimmsten Fall sogar ein vollständiger Verlust des eingezahlten Kapitals erfolgen. Allerdings sollte man auch nachvollziehen, dass es im Bezug auf das Risiko bzw. die Sicherheit nicht zu vernachlässigende Unterschiede zwischen den einzelnen Arten der Fonds gibt. So werden beispielsweise Agrarfonds deutlich risikoärmer als zum Beispiel Rohstofffonds eingestuft. Auf der einen Seite steht bei den geschlossenen Fonds zwar ein (marginal) erhöhtes Risiko, zum anderen sind aber die Ertragsaussichten in der Regel überdurchschnittlich.
Auch bezüglich der Rendite muss wiederum zwischen den jeweiligen Arten der geschlossenen Beteiligungen unterschieden werden. Dabei gibt es auch größere Unterschiede, sodass die eine geschlossene Beteiligung durchaus eine Rendite im niedrigen zweistelligen Bereich aufweisen kann, während ein anderer Fonds “lediglich” fünf oder sechs Prozent an Gewinnspanne aufweist.
Welche Rechte hat der Anleger bei den geschlossenen Beteiligungen?
Mit dem Kauf der Anteile beteiligt man sich als Geldgeber einem festgelegten Unternehmen. Diese Gesellschaft hat in der Regel nur eine Funktion, nämlich mithilfe des geschlossenen Fonds und der jeweiligen Kapitalanlage einen Rendite zu erbringen. Von Rechts wegen handelt es sich mehrheitlich um eine GbR oder auch um eine GmbH & Co. KG. Der Geldgeber ist zwar durch den Erwerb des Anteils im gewissen Sinne Mitinhaber der Gesellschaft, hat aber in der Regel eigentlich keine Mitbestimmungsrechte. So kann zum Beispiel kein Stimmrecht wahrgenommen werden, wie es beispielsweise bei einer Aktie bzw. der zugehörigen Aktiengesellschaft der Fall ist.
Die Einkünfte, die der Geldgeber aus der Investition in die geschlossene Beteiligung erhält, fallen steuerrechtlich zumeist in den Bereich der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Die unterschiedlichen Arten von geschlossenen Fond-Beteiligungen
Wie bereits öfter erwähnt, kann man mitnichten alle geschlossenen Fond-Beteiligungen gleichsetzen. Daher muss man sich ständig die einzelne Art der Fonds anschauen, wenn man als Investor Interesse an einer Investiotion in geschlossene Fond-Beteiligungen hat.
Ein große Gruppe der geschlossenen Fond-Beteiligungen stellen die sogenannten Leasingfonds dar. Zu den Leasingfonds werden diejenigen geschlossenen Fonds gezählt, deren “Vorhaben” vorrangig darin besteht, einen festgelegten Sachwert im Kontext des Leasings zu vermieten. Der Sachwert, wie zum Beispiel ein Flugzeug oder ein Schiff, wird also zuallererst mit dem von den Geldgebern gesammelten Kapital erworben, um dann darauf folgend vermietet zu werden. Zu den Leasingfonds gehören zum Beispiel die schon erwähnten Helikopterfonds, Lokomotivenfonds, Schiffsfonds oder auch Containerfonds. Neben den Leasingfonds gibt es aber noch mehrere weitere Arten von geschlossenen Fond-Beteiligungen, die keine Sachwerte verleihen, sondern sozusagen selbst mit dem Investitionsgut wirtschaften. Zu den sonstigen geschlossenen Fonds gehören unter anderem die geschlossenen Immobilienfonds (nicht zu verwechseln mit offenen Immobilienfonds), die Private Equity Fonds oder auch US-Fonds als besondere Immobilienfonds.
Sehr beliebt sind in letzter Zeit vor allem auch die Umweltfonds. Unter dieser Bezeichnung werden wiederum verschiedene geschlossene Beteiligungen zusammengefasst, wie beispielsweise Wasserfonds, Windenergiefonds oder Bioenergiefonds. In was der jeweilige geschlossene Fonds im Detail investiert, ist in der Regel immer am Namen des Fonds abzulesen (Wasserfonds in Wasserkraftanlagen, Windfonds in Windparks usw.).