Benötigt man als Unternehmer Betriebsmittel, die kurzfristig jedoch nicht im Unternehmen vorhanden sind, so bietet sich die Aufnahme eines sogenannten Betriebsmittelkredites an.

Dieser soll eine Liquiditätslücke im Betrieb selbst schließen und somit Freiraum für das Handeln des Unternehmens schaffen. Überwiegend handelt es sich bei Betriebsmittelkrediten um kurzfristige, höchsten mittelfristige Kredite.

Die Investition, die dabei durch den Betrieb selbst gemacht wird, ist unabhängig. Häufig wird der erhaltene Kredit für laufende Personalkosten, Miete, Verwaltungs- und Bürokosten und den Ankauf von Waren und Rohstoffen genutzt. Meist wird der Kredit durch Einnahmen des Alltagsgeschäftes zurückbezahlt, was den kurzfristigen Charakter stärkt.

Das Geld dient dabei als Finanzierung des Umlauf- und keinesfalls des Anlagevermögens. Bei schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen oder auch in konjunkturell schwierigen Zeiten unterstützt ein solcher Betriebsmittelkredit das Unternehmen und kann so gegebenenfalls auch den Fortbestand des Betriebes retten.

Wird der Kredit jedoch längerfristig benötigt, so kommt es zu einer Umwandlung in einen üblichen Kredit. Nach Erhalt des Kredites steht es dem Betrieb frei, wofür das Geld tatsächlich genutzt wird. Allerdings darf die Höhe des zugesicherten Betrages natürlich nicht überschritten werden.

Die maximale Laufzeit wird dabei vor Abschluss des Betriebsmittelkredites vertraglich festgelegt. Eine besondere Form des Betriebsmittelkredites ist der sogenannte Saisonkredit, der häufig in der Landwirtschaft genutzt wird. Diese laufen über eine bestimmte Saison, um Unternehmen handlungsfähig zu halten.

Spezielle Kredite von Banken verzichten dabei auch auf feste Rückzahlungsvereinbarungen. Dies stellt jedoch ein sehr hohes Risiko für den Kreditgeber dar und ist somit eher die Ausnahme im Finanzgeschäft.