Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei den Privaten Krankenversicherungen um gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen. Als solidarisch finanzierte Sozialversicherung weist die GKV einige grundlegende Eigenschaften auf, die Privatunternehmen fremd sind.
Grundlegende Unterschiede
Der prinzipielle Unterschied beider Systeme besteht darin, dass die Leistungen der GKV von der Höhe der gezahlten Beiträge unabhängig sind. Jedes Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung hat Anspruch auf die vollen Leistungen, die im Leistungskatalog der GKV gesetzlich festgelegt sind. Demgegenüber bietet die PKV Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang zu entsprechend unterschiedlichen Preisen an.

Der zweite fundamentale Unterschied besteht darin, dass die Beiträge zur GKV sich am Einkommen der einzelnen Versicherten orientieren. Im Jahr 2011 beträgt der Beitrag 15,5 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, von denen der Arbeitnehmer 8,2 % und der Arbeitgeber 7,3 % zu entrichten hat. Der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung hängt nicht vom Einkommen ab, sondern vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

Auch das Eintrittsalter und etwaige bestehende gesundheitliche Risiken beeinflussen die Beitragshöhe in der PKV, während beides in der GKV keine Rolle spielt. Zu den besonderen Merkmalen der GKV gehört auch, dass Kinder des Versicherungsnehmers kostenlos mitversichert sind. Dasselbe gilt für Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Dem gegenüber müssen in der PKV für jede versicherte Person Beiträge entrichtet werden. Wie hoch die Beiträge bei den gesetzlichen Kassen im Einzelfall ausfallen, zeigt ein Krankenkassen-Vergleich.

Jeder hat Anspruch auf Mitgliedschaft in der GKV
Auch der allgemeine Kontrahierungszwang ist ein wichtiges Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung. Jeder hat Anspruch auf Aufnahme in eine Gesetzliche Krankenversicherung zu den allgemein üblichen Bedingungen. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die früher die GKV freiwillig verlassen haben und in die PKV gewechselt sind. In diesen Fällen ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Zwar unterliegen heute auch die Privaten Krankenversicherungen einem allgemeinen Kontrahierungszwang, dieser gilt aber nur für den so genannten Basistarif. Der Basistarif bietet ein deutlich schlechteres Preis-Leistungsverhältnis als andere Tarife der PKV. Wie hoch die Beiträge zur PKV im Einzelfall sind, zeigt ein PKV-Vergleich.

Zwei weitere Unterschiede
Privat versicherte Patienten müssen ärztliche Leistungen und Medikamente zunächst selbst bezahlen, die PKV erstattet diese Kosten anschließend. Dagegen rechnen Ärzte und Apotheker mit der GKV direkt ab.

Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung werden von jedem Anbieter jährlich neu kalkuliert, während die Beiträge zu GKV gesetzlich einheitlich vorgeschrieben sind. Zukünftige Kostensteigerungen der GKV werden allerdings durch Zusatzbeiträge finanziert werden, deren Höhe jede Gesetzliche Krankenversicherung selbst festlegt.